Agenda

NIS2 in der praktischen Umsetzung

Thu Mar Donnerstag / 13:15 - 14:00 MESZ
07. Stefan Sander - SDS Rechtsanwälte

Stefan Sander

SDS Rechtsanwälte
09. Maik Wetzel - ESET

Maik Wetzel

ESET

Stefan Sander: Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Stefan Sander wirkt seit 2012 als Rechtsanwalt und führt den Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ seit Februar 2015. Aufgrund seiner Doppelqualifikation – abgeschlossenes IT-Studium und Fachanwalt für IT-Recht in einer Person – ist Stefan Sander deutschlandweit gefragter Ansprechpartner für rechtliche Themen rund um IT und Datenschutz.

2005 erwarb er den Bachelor of Science im Studiengang Software Systems Engineering an der Universität Duisburg-Essen. Im Anschluss wandte sich Stefan Sander dem Studium der Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zu. Er absolvierte sein Erstes Staatsexamen mit Schwerpunkt Arbeits- und Unternehmensrecht im Jahr 2009.

Während seines juristischen Vorbereitungsdienstes im Bezirk des OLG Düsseldorf wirkte Stefan Sander als Referendar u. a. in der Verwaltung des Landtages Nordrhein-Westfalen und bei LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte in Köln.

Bevor er im Jahr 2015 gemeinsam mit Rechtsanwalt Heiko Schöning die Kanzlei SDS Rechtsanwälte in Duisburg gründete, war er als angestellter Rechtsanwalt in Köln tätig. Seine bestehenden Kenntnisse im IT-Recht vertiefte er durch den berufsbegleitenden Masterstudiengang LL.M. Informationsrecht an der Düsseldorf Law School. Seine Masterarbeit verfasste Stefan Sander zum Thema „Datenschutz – Aufgabe und Verantwortung im gemeinsamen Betrieb“.

Die Rechtsanwaltskammer Köln verlieh ihm im Februar 2015 das Recht, die Bezeichnung Fachanwalt für IT-Recht führen zu dürfen.

Frage: Stefan Sander PANELDISKUSSION: IST ES 5 VOR 12 ODER 5 NACH 12? GIBT ES WIRKSAMEN SCHUTZ GEGEN CYBERANGRIFFE?

Frage: Maik Wetzel Begrüßung
, Wrap Up